12.02.2010, Webseite der Stadt Hamburg
Justizsenator Dr. Till Steffen hat heute einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um Englisch als Sprache vor Gericht zu ermöglichen. „Die Sprache der internationalen Wirtschaft ist Englisch. Wer international wirtschaftet, will auch vor Gericht international verhandeln. Mit unserer Initiative wollen wir den Gerichtsstand Hamburg für internationale Unternehmen und Kanzleien noch attraktiver machen“, so Justizsenator Steffen.
„Wir wollen den Rechtsstandort und das Wirtschaftszentrum Hamburg stärken und den internationalen Rechtsdialog fördern“, so Heiko Zier, Präsident der Hamburgischen Notarkammer und Vorsitzender des Vereins „Rechtsstandort Hamburg“. „Internationale Wirtschaftsunternehmen entscheiden sich eher für das deutsche Recht, wenn sie vor Gericht auf Englisch verhandeln können. So machen wir das deutsche Recht international attraktiver und geben deutschen Unternehmen mehr Rechtssicherheit“, so Zier.
Hintergrund:
Die englische Sprache spielt bei rund einem Drittel der Wirtschaftsverfahren vor den Kammern für Handelssachen eine Rolle. Aktuell wählen nicht-deutschsprachige Vertragspartner und Prozessparteien oft einen Gerichtsstandort im englischsprachigen Ausland – denn in Deutschland wird als Gerichtssprache ausschließlich Deutsch anerkannt. Der gemeinsame Gesetzentwurf von Hamburg und Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen wird von Niedersachsen und Hessen unterstützt.