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Schweiz: Sprachengesetz. Finanzhilfe fu#r kantonale Sprachenprojekte

Finanzhilfen des Bundes

  • zur Förderung der Landessprachen im Unterricht

  • zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache

Gestützt auf Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1) und auf Artikel 10 beziehungsweise Artikel 11 der Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprache und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften  (SpV, SR 441.11) kann das Bundesamt für Kultur  (BAK) den Kantonen Finanzhilfen gewähren für Projekte zur Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache. Mehr...